Montag, 7. April 2014

Untersuchungsausschuss für die HypoAlpeAdria?

Bei der Frage eines Untersuchungsausschusses zur HypoAlpeAdria geht es nicht darum, Schuldige zu finden. Stattdessen sollte es darum gehen, Transparenz zu schaffen. Die HAA kostet die Steuerzahler viel Geld. Die Steuerzahler haben einen Anspruch auf Transparenz.

Wenn man außer Zweifel stellt – wie das jetzt viele tun –, dass die Bayern im Dezember 2009 glaubwürdig damit drohen konnten, die Bank in die Insolvenz zu schicken, dann hat man eine grundfalsche Prämisse geschaffen, auf der sämtliche Folgefehler basieren. Die BayernLB konnte damals zwar mit einer Insolvenz drohen, glaubhaft konnte sie dies jedoch mit Sicherheit nicht tun! Vielmehr: niemand konnte im Dezember 2009 glaubhaft mit einer Insolvenz drohen, auch nicht die Republik Österreich, weil jeder wußte, dass eine Insolvenz inmitten größter Nervosität auf den Finanzmärkten unvorhersehbare Folgewirkungen haben würde.

Um dies zu verdeutlichen, erinnere ich an einen kurzen Blog Post von Prof. Paul Krugman vom 15. April 2009. Prof. Krugman stellte dort die Frage: „Is Austria doomed?“ Basierend auf Daten des IWF behauptete Krugman, dass das Osteuropa-Engagement österreichischer Banken „off the chart“ sei und dass Österreich eine gewaltige Krise bevorstehe. Krugman’s kurzer Blog Post schlug auf den Märkten ein wie eine Bombe. Ein Run auf Österreichs Banken war im Entstehen. Dominique Strauss-Kahn, damals Chef des IWF, musste eiligst nach Wien fliegen und sich öffentlich entschuldigen, dass die IWF Daten, die Krugman verwendet hatte, fehlerhaft waren. Man müsse sich um Österreich keine Sorgen machen. Soviel zur damaligen Nervosität auf den Finanzmärkten.

Die BayernLB ist de fakto eine Staatsbank und mit zahlreichen Tochtergesellschaften in der ganzen Welt vertreten. Jeder Handelspartner jeder dieser Tochtergesellschaften geht davon aus, dass hinter der jeweiligen Tochtergesellschaft die konsolidierte Bonität der BayernLB steht (und letztendlich der Freistaat Bayern als Haupteigentümer). In Einzelfällen bestätigt die BayernLB via Patronatserklärungen und/oder Letters of Comfort, dass sie „in Höhe ihrer Anteilsquote dafür Sorge tragen wird, dass die Tochergesellschaft ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann“. Details sind im Geschäftsbericht der Bayern LB zu finden.

Man möge sich folgende Schlagzeile in internationalen Medien am 14. Dezember 2009 vorstellen: „BayernLB schickt ihre größte Tochtergesellschaft, an der sie mit 67,08% beteiligt ist, in Konkurs!“ Die BayernLB und der Freistaat hätten postwendend wesentlich größere Probleme gehabt, als nur die HAA!

Die Ausfallshaftungen Kärntens spielten im Dezember 2009 bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Auch ohne diese Ausfallshaftungen hätte man eine Einigung verhandeln müssen, weil es damals vorrangig nicht um eine mögliche Insolvenz Kärntens ging, sondern um eine mögliche, weltweite Finanzkrise ungeahnten Ausmaßes. In einer solchen Finanzkrise hätte eine Insolvenz Kärntens kaum Schlagzeilen gemacht.

Der Grundfehler passierte in der Nacht auf Montag, 14. Dezember 2009. Die Bayern waren angereist mit einem entweder/oder Ultimatum: entweder übernimmt die Republik die HAA oder diese wird von den Bayern fallen gelassen. Das ist eine legitime Verhandlungsposition. Nicht legitim ist jedoch, dem Partner einen Kauf aufzuzwingen, wenn dieser nicht wissen kann, welche Risiken er kauft. Das ist als sittenwidrig zu werten. Und extrem ungeschickt ist es, wenn dieser Partner den Bluff nicht erkennt.

Richtig wäre gewesen, das Ultimatum der Bayern zu akzeptieren, es jedoch mit der Verpflichtung beider Seiten zu verbinden, am Ende einer Prüfungsperiode (5-10 Jahre) den Gesamtschaden zu teilen. Ein möglicher Verteilungsschlüssel wären die Eigentumsprozentsätze gewesen (Bayern 67,08%; Österreich 32,92%). Um diesen Verteilungsschlüssel hätte man eine ganze Nacht streiten sollen; nicht über ein entweder/oder.

Stattdessen hat man nicht nur unnötigerweise der BayernLB ein Riesenproblem abgenommen, sondern man hat ihr zusätzlich ein Mitspracherecht bei zukünftigen, maßgeblichen Entscheidungen eingeräumt. Der ehemalige Finanzminister und Vizekanzler Österreichs, Dr. Hannes Androsch, nannte dies trefflicherweise „kein optimales Verhandlungsergebnis“. Finanzminister Spindelegger parliert über die gute Verhandlungsposition, in der er jetzt die Republik gegenüber den Bayern sieht. Er erkennt nicht, dass er sich in eine Bittstellerrolle hineinmanövriert hat: er und die Regierung haben sich für eine Bad Bank Lösung entschieden, die bis September umgesetzt werden muss. ABER: umgesetzt kann sie nur werden, wenn die BayernLB dem zustimmt. Welche dieser beiden Verhandlungspositionen erscheint günstiger?



PS: ich war in den 2000er Jahren Deutschland-Geschäftsführer der RLB-OÖ mit Sitz in München. In unserem OberösterreichHaus führten wir auch ein Kellerrestaurant. Die Zentrale der BayernLB war gegenüber an der Brienner Strasse und ich hatte deren Vorstände des öfteren zu Gast. Ich konnte hautnah Agonie und Ekstase miterleben: Agonie, als der BayernLB die BAWAG durch die Lappen ging. Ekstase, als man mit der HAA eine ‚noch viel bessere Bank‘ gefunden hatte. Agonie, als sich herausstellte, dass die HAA ein Milliardengrab war. Und dann die Ekstase, dass man dieses Problem so einfach loswerden konnte.

PPS: Jörg Haider hatte die BayernLB  beim Verkauf der HAA buchstäblich über den Tisch gezogen. Im Dezember 2009 haben sich die BayernLB und der Freistaat Bayern erfolgreich revanchiert.

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