Im April dieses Jahres gründete das griechische Parlament
einen Untersuchungsausschuss mit dem Namen Truth
Committee on Public Debt. Aufgabe des Ausschusses war, die Entstehung und
Entwicklung der griechischen Staatsschulden seit 1980 in Hinblick auf mögliche
Unregelmäßigkeiten zu untersuchen. Konkret ging es darum, festzustellen, welcher
Teil dieser Schulden als illegal, illegitim oder als Odious Debt einzustufen ist. In seinem vorläufigen Bericht kommt
nun der Ausschuss zu folgenden Schlussfolgerungen:
Schulden gegenüber dem
IWF: sind als illegal
einzustufen, weil ihre Gewährung die Statuten des IWF verletzt hat. Sie sind
auch illegitim, weil sie Bedingungen
voraussetzten, deren Umsetzung Menschenrechtverletzungen zur Folge hatten. Und
abschließend sind sie auch odious,
weil dem IWF bewusst war, dass die vorgegeben Maßnahmen undemokratisch und
unwirksam sein würden und dass sie zu ernsthaften sozial-ökonomischen
Verwerfungen führen würden.
Schulden gegenüber der
EZB: sind als illegal
einzustufen, weil die EZB durch ihre Teilnahme an der Troika ihr Mandat
überschritten hat. Gleichzeitig sind diese Schulden illegitim und odious,
weil ihr Hauptzweck es war, europäische Banken vom griechischen Risiko zu
befreien.
Schulden gegenüber dem
ESFS: sind als illegal
einzustufen, weil sie Artikel 122(2) des Treaty
on the Functioning of the European Union verletzen und weil sie mehrere
sozial-ökonomische Rechte und bürgerliche Freiheiten verletzen. Außerdem
verhält sich der EFSF anti-demokratisch, sodass diese Schulden auch illegitim und odious sind.
Bilaterale Schulden
gegenüber EU Staaten: sind als illegal
einzustufen, weil sie die griechische Verfassung verletzen. Diesen Schulden lag
klares Fehlverhalten der Gläubiger zu Grunde. EU und Internationales Recht
wurden verletzt, um das Thema Menschenrechte bei den ökonomischen Programmen
auszuklammern. Diese Schulden sind auch illegitim,
weil sie nicht zum Nutzen der griechischen Bevölkerung im Allgemeinen verwendet
wurden, sondern lediglich dem Bail-Out privater Gläubiger. Außerdem sind sie odious, weil die Gläubiger Länder und
die Europäische Kommission wussten, dass die Umsetzung der Auflagen zu Menschenrechtsverletzungen
führen würde.
Schulden gegenüber
privaten Gläubigern: sind als illegal
einzustufen, weil sich die Gläubiger unverantwortlich verhalten und mangelhafte
Risikoprüfung durchgeführt haben. Bei Hedge Fonds ist hinzuzufügen, dass sie
mit böser Absicht agiert haben. Aus den gleichen Gründen sind diese Schulden
auch illegitim. Außerdem sind sie odious, weil den Gläubigern bewusst war,
dass diese Schulden nicht für das Wohl der griechischen Bevölkerung, sondern nur
für ihr eigenes Interesse bestimmt waren.
Somit verbleiben keine Schulden, die der Ausschuss nicht als illegal, illegitim oder odious
einstuft. Der Ausschuss kommt zum Ergebnis, dass die juristischen
Voraussetzungen für eine Nichtanerkennung der griechischen Staatsschulden
gegeben sind und empfiehlt der Regierung, Schritte in diese Richtung zu
unternehmen.